Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)
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Unsere Angebote sind freibleibend, unverbindlich und nur für den Empfänger
bestimmt. Alle Angebotsangaben sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Da sie Ist Ihnen ein Objekt bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dies unter
Nachweis der Unser Anspruch auf die ortsübliche Nachweis- bzw. Vermittlungscourtage (Maklerprovision) entsteht durch Annahme unseres Angebotes. Die Maklerprovision ist immer mit Abschluß des Vertrages verdient, fällig und zahlbar, ohne Rücksicht auf die juristische, technische oder finanzielle Durchführbarkeit des Vertrages. Sie entfällt auch nicht, wenn der Vertrag später, aus welchen Rechtsgründen auch immer, rückabgewickelt wird. Der Makler braucht beim Vertragsabschluß nicht selbst mitgewirkt zu haben. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn ein Vertrag über ein
anderes Objekt Unsere Nachweis- bzw. Vermittlungscourtage beträgt bei Mietverträgen für Wohnungen und Gewerberäume 2,38 Monats-Kaltmieten, bei Kaufverträgen 5,95 Prozent vom Kaufpreis , es sei denn, daß im Exposé ein anderer Provisionssatz oder eine andere Bedingung genannt wird. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Jürgen Stoll,
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